Externe Vertrauensstelle

Wir unterstützen Sie mit unseren langjährigen Erfahrung. Ihre Mitarbeitenden können sich innerhalb von wenigen Tagen telefonisch, online oder persönlich bei uns beraten lassen. Unser Ziel ist es, sie durch Hilfe zur Selbsthilfe sowie durch das Aufzeigen möglicher nächster Schritte zu unterstützen.

Unternehmen jeglicher Grösse sind verpflichtet, die körperliche und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Diese Verpflichtung wurde in einem wichtigen Urteil des Bundesgerichts festgelegt.

Durch eine Vereinbarung mit uns als externe Vertrauensstelle erfüllen Sie Ihre gesetzliche Fürsorgepflicht und schützen sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.

Ihre Vorteile:

Unabhängige Beratung: Wir bieten kompetente, neutrale Beratung, die Ihre Mitarbeitenden stärkt.
Expertise und Erfahrung: Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung bei Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung.
Konflikte frühzeitig ansprechen: Unsere professionelle Beratung hilft, Konflikte frühzeitig anzusprechen, bevor sie eskalieren und das Arbeitsklima belasten.
Teilnahme an Erfahrungsaustauschen und Events: Wie bieten regelmässige Erfahrungsaustausche mit anderen Arbeitgebenden sowie Live-Events mit externen Referent:innen an, die sich mit aktuellen Fragen und Best Practices in diesen Themenbereichen befassen.
Flyer für die Mitarbeitenden:  Sie erhalten einen Flyer mit unserem Beratungsangebot und unseren Kontaktdaten inkl. Buchungslink, den Sie Ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen können.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

In welchen Sprachen werden die Beratungen angeboten?

Die Beratungen sind in Deutsch, Englisch und Französisch möglich.

Wann macht es Sinn, interne Vertrauenspersonen zu benennen und wann ist eine externe Vertrauensstelle einzurichten?

Interne Vertrauenspersonen müssen verschwiegen, vertrauens- und glaubwürdig sein. Sie müssen zwingend eine Position ausserhalb der Linie haben, was es ihnen ermöglicht, eine weitgehend eigenständige Position einzunehmen und diese sowohl gegenüber der betroffenen als auch gegenüber der beschuldigten Person zu vertreten. Geeignet sind beispielsweise Mitarbeiter des Sozialdienstes, Gleichstellungsbeauftragte, Beauftrage für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz oder Mitglieder der Personalkommission. HR-Fachpersonen sind für diese Funktion ungeeignet, da Wissen und Aufgaben aus der einen Tätigkeit in Konflikt mit der anderen Funktion geraten können. In kleinen und mittleren Betrieben ist es deshalb meist nur beschränkt möglich, eine geeignete Person für diese Funktion zu finden.

Eine sehr gute Alternative oder Ergänzung zu den internen Vertrauenspersonen sind externe Fachpersonen, welche die Aufgabe der externen Vertrauensstelle übernehmen. Diese sollten qualifizierte Experten im Umgang mit Mobbing und/oder sexueller Belästigung, und/oder Diskriminierung oder sonstigen Problemen am Arbeitsplatz sein, und können über einen unterschiedlichen Hintergrund (Psychologie, Jurisprudenz) verfügen. Als Aussenstehende haben sie eine grössere Distanz, was das Einnehmen einer neutralen Position erleichtert. Auch Interessenkonflikte aufgrund beruflicher oder persönlicher Beziehungen können mit externen Vertrauenspersonen vermieden werden. Gerade dies wird von den Betroffenen oft sehr geschätzt, ja geradezu explizit gewünscht.

Welche Informationen bekomme ich als Arbeitgeber darüber, wer sich gemeldet hat?

Am Ende des Jahres erhalten Sie einen anonymisierten Report, der die Anzahl der Fälle sowie die Art der Vorfälle (Mobbing, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung) zusammenfasst. Persönliche Informationen bleiben vertraulich.

Wie schnell kann ein Beratungstermin vereinbart werden?

Termine können in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage vereinbart werden, sodass Ihre Mitarbeitenden schnell die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.

Ihre Herausforderung - unsere massgeschneiderte Lösung

Lassen Sie uns in einem ersten Gespräch besprechen, wie wir Sie als Arbeitgebende am besten unterstützen können. Gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen, kostenlos und unverbindlich.

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Claudia Stam
CEO und Inhaberin
GESPRÄCH BUCHEN

Weitere Dienstleistungen

Sachverhalts­abklärungen

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Bei unklaren, allenfalls auch gegenseitigen Vorwürfen zur Ermittlung des genauen Sachverhaltes.
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Klärung der weiteren Schritte und der zu ergreifenden Massnahmen.
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Zusammenfassung mit Fazit und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

Konfliktklärung

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Rasche Klärung von diffusen Vorwürfen und Anschuldigungen
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Erarbeitung von praktikablen Lösungen mit den Konfliktparteien
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Festlegung einer klaren und verbindlichen Vereinbarung

Beratung von GL und HR

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Vertrauliche Beratung der Geschäftsleitung bzw. des Human Resources Managements
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Vorschläge zur konkreten Intervention im akuten Fall
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Aufzeigen von Interventionsmöglichkeiten und Präventionsmassnahmen

Coaching von Beschuldigten

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Durch unser wirksames Coaching lernen die Beschuldigten, ihr Verhalten zu reflektieren und zu ändern, was langfristig Konflikte am Arbeitsplatz reduziert
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Sie erfüllen damit die gesetzlichen und ethischen Verpflichtungen und zeigen Ihr Engagement für ein respektvolles und sicheres Arbeitsumfeld

Reglemente und Weisungen

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Ausarbeitung eines Reglements, einer Weisung oder einer Richtlinie zum Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz
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Überarbeitung der bestehenden Richtlinien und Weisungen
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Berücksichtigung aller gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben
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Inklusive Merkblatt für die Mitarbeitenden

Referate und Schulungen

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Erhöhen Sie die Sensibilität für diese heiklen Themen mit massgeschneiderten Referaten, Schulungen und Workshops für Führungskräfte und Mitarbeitende
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Spezifische Schulungen für HR erhöhen die unternehmensinterne Kompetenz
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Mehr erfahren über die Schulungen für innerbetriebliche Vertrauenspersonen
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Regelmässige Supervisionen für innerbetriebliche Vertrauenspersonen erhöhen deren Kompetenz
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Alle Schulungen vor Ort, online oder hybrid möglich